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   VG Augsburg, 26.06.2013 - Au 6 K 13.30119   

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VG Augsburg, 26.06.2013 - Au 6 K 13.30119 (https://dejure.org/2013,17003)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26.06.2013 - Au 6 K 13.30119 (https://dejure.org/2013,17003)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - Au 6 K 13.30119 (https://dejure.org/2013,17003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Afghanischer Staatsangehöriger; befürchtete Rache wegen Beziehung zu einer verheirateten Frau; unglaubhaftes Vorbringen; Rückkehr für gesunden, volljährigen Mann zumutbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Augsburg, 26.06.2013 - Au 6 K 13.30119
    Droht diese Gefahr nur in einem Teil seines Heimatstaates, so kann der Betroffene auf Gebiete verwiesen werden, in denen er vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, es sei denn, es drohen dort andere nach den oben dargelegten Grundsätzen unzumutbare Nachteile und Gefahren (BVerfG, B.v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, 345 f.).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 26.06.2013 - Au 6 K 13.30119
    Der Antrag auf Feststellung eines sogenannten europarechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG bildet einen eigenständigen, vorrangig vor sonstigen herkunftsbezogenen ausländerrechtlichen (nationalen) Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG zu prüfenden Streitgegenstand (BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 26.06.2013 - Au 6 K 13.30119
    Allgemeine Gefahren können nur dann Schutz vor Abschiebung begründen, wenn der Ausländer einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Fall seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwerster Verletzung ausgeliefert würde und diese Gefahren alsbald nach seiner Rückkehr und landesweit drohen würden (BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14/10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11

    Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen bei Gefahr unmenschlicher

    Auszug aus VG Augsburg, 26.06.2013 - Au 6 K 13.30119
    Abstrakt formuliert sind unter einer menschenrechtswidrigen Schlechtbehandlung Maßnahmen zu verstehen, mit denen unter Missachtung der Menschenwürde absichtlich schwere psychische oder physische Leiden zugefügt werden und mit denen nach Art und Ausmaß besonders schwer und krass gegen Menschenrechte verstoßen wird (VGH BW, U.v. 6.3.2012 - A 11 S 3070/11).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 13a B 11.30276

    Rückkehrgefährdung alleinstehender afghanischer Männer; hier: Provinz Ghazni

    Auszug aus VG Augsburg, 26.06.2013 - Au 6 K 13.30119
    Für alleinstehende, volljährige und arbeitsfähige Männer ohne erhebliche gesundheitliche Einschränkungen ist jedoch zumindest die Möglichkeit gegeben, sich eine neue Existenz aufzubauen (BayVGH, U.v. 8.12.2011 - 13 a B 11.30276 - juris Rn. 37; BayVGH, U.v. 13.5.2013 - 13a B 12.30052 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 13.05.2013 - 13a B 12.30052

    Für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche

    Auszug aus VG Augsburg, 26.06.2013 - Au 6 K 13.30119
    Für alleinstehende, volljährige und arbeitsfähige Männer ohne erhebliche gesundheitliche Einschränkungen ist jedoch zumindest die Möglichkeit gegeben, sich eine neue Existenz aufzubauen (BayVGH, U.v. 8.12.2011 - 13 a B 11.30276 - juris Rn. 37; BayVGH, U.v. 13.5.2013 - 13a B 12.30052 - juris Rn. 19).
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